Unterschrift Der Begriff Unterschrift bezeichnet die handschriftliche Namensunterzeichnung unter ein Schriftstück. Das kann beispielsweise ein Brief, ein Vertrag, eine Bestätigung oder eine Empfang

Unterschrift

Der Begriff Unterschrift bezeichnet die handschriftliche Namensunterzeichnung unter ein Schriftstück. Das kann beispielsweise ein Brief, ein Vertrag, eine Bestätigung oder eine Empfangsbescheinigung sein. Ein solcher Namenszug gilt gemäß der westlichen Rechtsprechung als einmalig und Bekundung des Willens, in der Rechtspraxis vor allem bei Willenserklärungen, meist im Zusammenhang mit einem Vertrag. siehe: Kredit, Kreditvertrag

Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurück (vergleiche Signatur).

Umgangssprachlich bezeichnet man das Unterschreiben auch mit den Synonymen seinen Karl Otto oder seinen Friedrich Wilhelm druntersetzen (Edikt von Potsdam). Darüber hinaus findet man weit verbreitet die Abkürzungen gez. und i.A. vor Unterschriften, die nicht immer korrekt verwendet werden.

Nach gez. folgt üblicher Weise keine Unterschrift, da hierdurch deutlich werden soll, dass der Verantwortliche nicht selbst unterschrieben hat. Nach i.A. folgt die Unterschrift desjenigen, der im Besitz des Auftrages ist, diese Unterschrift zu leisten. Für dieses Kürzel muss der Unterzeichner schriftlich oder mündlich bevollmächtigt sein.